top of page
UNSER AUFTRAG
In Anwendung von § 55 VSG, § 65 VSV, § 8 Übergangsordnung zum VSG und gemäss Organisationsstatut gibt es an der Schule Wettswil zur Elternmitwirkung im Allgemeinen einen Elternrat.
-
Der Elternrat repräsentiert die Elterninteressen und setzt sich für das Wohl der Kinder an der Schule Wettswil ein.
-
Er ist Ansprechpartner für Anliegen von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, Hortleitung und Schulkinder.
-
Zusätzlich trägt er mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei und unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen.
bottom of page