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UNSER AUFTRAG

In Anwendung von § 55 VSG, § 65 VSV, § 8 Übergangsordnung zum VSG und gemäss Organisationsstatut gibt es an der Schule Wettswil zur Elternmitwirkung im Allgemeinen einen Elternrat.
  • Der Elternrat repräsentiert die Elterninteressen und setzt sich für das Wohl der Kinder an der Schule Wettswil ein.

 

  • Er ist Ansprechpartner für Anliegen von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflege, Hortleitung und Schulkinder.

 

  • Zusätzlich trägt er mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei und unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen.

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